Zitierfähige Version
- Revision von Beamtenversorgung vom 19.02.2018 - 16:17
- Revision von Beamtenversorgung vom 01.11.2017 - 15:14
- Revision von Beamtenversorgung vom 12.02.2013 - 15:30
- Revision von Beamtenversorgung vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Beamtenversorgung vom 28.09.2011 - 09:45
- Revision von Beamtenversorgung vom 03.02.2010 - 10:53
- Revision von Beamtenversorgung vom 12.10.2009 - 08:40
- Revision von Beamtenversorgung vom 03.09.2009 - 16:15
- Revision von Beamtenversorgung vom 08.06.2009 - 10:50
Beamtenversorgung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Die Beamtenversorgung ist nach dem Versorgungsprinzip geordnet und für den Bundesbereich im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter (BeamtVG) geregelt. Sie umfasst Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung, Bezüge bei Verschollenheit, Unfallfürsorge, Übergangsgeld und Ausgleich bei bes. Altersgrenzen sowie Versorgung im Krankheitsfall (Beihilfe). Entsprechende Gesetze existieren in den Ländern für Landesbeamte.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon