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Beauftragter für die Belange behinderter Menschen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    wird von der Bundesregierung bestellt und hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, und zwar in allen gesellschaftlichen Bereichen. Ferner soll sich der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen dafür einsetzen, die unterschiedlichen Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männer zu berücksichtigen und geschlechtsspezifische Benachteiligungen zu beseitigen. Näheres geregelt im Behindertengleichstellungsgesetz.

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