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Revision von Begehungsgefahr vom 08.06.2009 - 11:38

Begehungsgefahr

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    Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs; kann in Form der Erstbegehungsgefahr den vorbeugenden, in Form der Wiederholungsgefahr den Verletzungsunterlassungsanspruch auslösen und durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeschlossen werden.

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