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Beitragsbezogenheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der Leistungen des Arbeitslosengeldes I (Arbeitslosenversicherung) und der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) an ihre Empfänger führt zu einer Lohnbezogenheit dieser Leistungen, da die Beitragszahlungen auf einem für alle Versicherten geltenden einheitlichen, proportionalen Beitragssatz beruhen.

    Beitragsbezogenheit ist ein Instrument der Beitragsäquivalenz (Äquivalenzprinzip), des Versicherungsprinzips und der Leistungsgerechtigkeit (Verteilungsgerechtigkeit).

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