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Revision von Beitrittsgebiet vom 08.06.2009 - 10:40

Beitrittsgebiet

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemäß Art. 3 des Einigungsvertrages das Gebiet der ehemaligen DDR: die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

    Zur Rechtsangleichung im Beitrittsgebiet vgl. Einigungsvertrag.

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