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Revision von Beitrittsgebiet vom 08.06.2009 - 10:40
Beitrittsgebiet
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemäß Art. 3 des Einigungsvertrages das Gebiet der ehemaligen DDR: die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Zur Rechtsangleichung im Beitrittsgebiet vgl. Einigungsvertrag.
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