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Belastungsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der dt. Finanzstatistik. Beim Belastungsprinzip werden Ausgaben einer Gebietskörperschaft von der Einnahmeseite her bereinigt, d.h. Darlehensrückzahlungen und Zuweisungen von anderen Gebietskörperschaften werden von der Ausgabensumme abgezogen (Erfüllungsprinzip); man erhält die Nettoausgaben. Die Bereinigung ist notwendig um Doppelzählungen zu vermeiden.

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