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belegloser Scheckeinzug (BSE)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In den vergangenen Jahren wurde die Abwicklung des Scheckeinzugs in Deutschland durch gemeinsame Anstrengungen des Kreditgewerbes und der Deutschen Bundesbank kontinuierlich verbessert und rationeller gestaltet. Seit November 2004 werden alle Schecks, Reiseschecks und Zahlungsanweisungen zur Verrechnung, die auf einen Betrag von (unter) 6.000 Euro lauten, im beleglosen Scheckeinzug (BSE) abgewickelt. Die Scheckgegenwerte werden beleglos und ohne die Vorlage des Originalschecks eingezogen. Die Erfassung der Scheckdaten und damit die Umwandlung in Datensätze muss grundsätzlich durch die erste Inkassostelle erfolgen. Die erste Inkassostelle muss auch die formelle Ordnungsmäßigkeit der Schecks überprüfen. Die Gegenwerte der BSE-Schecks können die Kreditinstitute entweder im bilateralen Austausch in ihren Gironetzen oder im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) der Deutschen Bundesbank einziehen lassen. Vgl. auch Erläuterungen zur Abwicklung von Schecks ab 6.000 Euro sowie nicht BSE-fähige Papiere im Imagebasierten Scheckeinzug (ISE).

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