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Belegnachweis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff aus dem Steuerrecht: der Nachweis einer Tatsache durch Belege (im Unterschied zum Nachweis durch Zeugenaussagen und ähnlichen anderen Beweismitteln)

    2. Bedeutung v.a. im Umsatzsteuerrecht im Zusammenhang mit dem Ausfuhrnachweis.

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