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Beobachtung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Erhebungsmethode in der Marktforschung; systematische, planmäßige Erhebung von Daten ohne Befragung. Bei der Beobachtung wird von einem oder mehreren Beobachtern von außen erkennbares Verhalten registriert. 

    2. Arten: a) Nach dem Eingreifen des Beobachters:
    (1) Teilnehmende Beobachtung: Der Beobachter nimmt aktiv auf der gleichen Ebene wie der Beobachtete am Ablauf des Geschehens teil. Relativ selten, z.B. wenn zu beobachtendes Verhalten erst durch Versuchsleiter induziert werden muss. Stärkere Bedeutung bei der Messung von Wahrnehmung (z.B. Blickregistrierung, Hautwiderstandsmessung, Messung der Pupillenreaktion).
    (2) Nicht-teilnehmende Beobachtung: Der Beobachter greift nicht aktiv in das Geschehen ein. Relativ häufig; Anwendung v.a. im Einzelhandel, wobei die Beobachtung durch fotomechanische Apparate durchgeführt wird (z.B. Messung der Kundenfrequenzen und des Kundenstroms, Messung der Abverkäufe durch die Scanner-Technologie).

    b) Nach den Beobachtungsbedingungen:
    (1) Feldbeobachtungen: Das Verhalten der Beobachtungsobjekte wird in ihrer normalen Umgebung studiert; Beobachtungseffekte entfallen weitgehend.

    Vgl. auch Feldforschung.
    (2) Laboratoriumsbeobachtungen: Die Beobachtung erfolgt unter künstlich geschaffenen Bedingungen (Schnellgreifbühne); Beobachtungseffekte sind häufiger.

    Vgl. auch Laborforschung.

    c) Nach dem Beobachtenden: Hier ist zu unterscheiden, ob die Beobachtung durch einen Menschen stattfindet oder unter Einsatz technischer Geräte erfolgt (z.B. kann die Erfassung der Verkäufe mit Scannerkassen im Supermarkt als Beobachtung aufgefasst werden).

    3. Nachteile: Das beobachtete Verhalten erlaubt nur begrenzt einen Rückschluss auf die dahinter liegenden Beweggründe (Einstellung, Motiv, Bedarf) des Probanden. Deshalb wird die Beobachtung häufig auch mit der Befragung verknüpft, indem z.B. ein Videofilm über die Beobachtung abgespielt und der / die Beobachtete dazu befragt wird.

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