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Bereichsplanung und -kontrolle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Querschnittsorientiertes, operatives Planungs- und Kontrollsystem (operative Planung), das sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Planungsobjekte in einem Führungsbereich (z.B. ein Profitcenter) bezieht.

    2. Merkmale: Als Planungsobjekte werden die einzelnen Funktionsbereiche angesehen.

    Beispiele: Beschaffungsplanung, Produktionsplanung, Absatzplanung, Forschungs- und Entwicklungsplanung (F&E).

    Die Bereichsplanung und -kontrolle ist meist kurzfristig (i.d.R. bis zu einem Jahr) orientiert.

    3. Arten: a) Sie kann als rein quantitative Kennzahlenplanung betrieben werden, die gleichzeitig Budgetcharakter (Budget) besitzt; auch als Wirtschaftsplanung bezeichnet. Die Kontrolle von Planabweichungen kann in diesem Fall z.B. über ein Management by Exception erfolgen.

    b) Sie kann sich aber auch auf Maßnahmen beziehen, die zur Erreichung bestimmter Zielvorgaben durchgeführt werden sollen.

    Vgl. auch Unternehmensplanung.

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