Berichtigungsaktie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Freiaktie, Zusatzaktie, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) ohne Zuzahlung an die Altaktionäre ausgegebenen Nennwertaktie. Bei der Stückaktie ist die Kapitalerhöhung auch ohne Ausgabe neuer Aktien möglich. Die Berichtigungsaktie wird fälschlicherweise oft als Gratisaktie bezeichnet, obwohl echte Gratisaktien aus Gewinn und nicht aus Rücklagen finanziert werden.
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