Berichtsheft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Auszubildenden zu führender Ausbildungs- oder Tätigkeitsnachweis, sofern dies in der Ausbildungsordnung verlangt wird. Im Berichtsheft sind stichwortartig mind. wöchentlich die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. die ausgeführten Tätigkeiten aufzuführen und durch die an der Ausbildung beteiligten Personen monatlich prüfen und abzeichnen zu lassen. Vorlage des Berichtshefts ist ggf. eine Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildungsabschlussprüfung (§ 43 I Nr.2 BBiG bzw. § 36 I Nr.2 HandwO).
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