Berufsschadensausgleich
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistung für Kriegsopfer gemäß § 30 Abs. 3 BVG an Schwerbeschädigte zum Ausgleich des schädigungsbedingten Schadens im beruflichen Fortkommen. Einzelheiten regelt die Berufsschadensausgleichsverordnung i.d.F. vom 29.6.1984 (BGBl. I 861) m.spät.Änd.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft
Arbeitsentgelt
Arbeitslose
Arbeitsplatz
Aussteuerung
Bruttoarbeitsentgelt
Entgelt
Erwerbsminderung
Invalidität
Jugendhilfe
Krankenversicherung
Krankheit
Sozialdaten
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Versicherungspflicht
Versicherungsprinzip
berufliche Fortbildung
Äquivalenzprinzip
eingehend
Berufsschadensausgleich
ausgehend
eingehend
Berufsschadensausgleich
ausgehend