Berufsschadensausgleich
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistung für Kriegsopfer gemäß § 30 Abs. 3 BVG an Schwerbeschädigte zum Ausgleich des schädigungsbedingten Schadens im beruflichen Fortkommen. Einzelheiten regelt die Berufsschadensausgleichsverordnung i.d.F. vom 29.6.1984 (BGBl. I 861) m.spät.Änd.
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