Berufsschutz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(umgangssprachlicher) Begriff in der gesetzlichen Rentenversicherung, der ausdrückt, dass Versicherte mit einem qualifizierten Beruf nur beschränkt auf andere (einfachere) Tätigkeiten zur Vermeidung der Berufsunfähigkeit verweisbar sind.
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