Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von berufsständische Vereinigung vom 28.02.2013 - 14:40
- Revision von berufsständische Vereinigung vom 19.02.2018 - 17:06
- Revision von berufsständische Vereinigung vom 19.10.2017 - 14:39
- Revision von berufsständische Vereinigung vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von berufsständische Vereinigung vom 28.02.2013 - 14:40
- Revision von berufsständische Vereinigung vom 20.10.2009 - 08:42
- Revision von berufsständische Vereinigung vom 17.07.2009 - 11:43
- Revision von berufsständische Vereinigung vom 08.06.2009 - 10:50
berufsständische Vereinigung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen kraft Gesetzes Angehörige bestimmter Berufe Mitglied sind (Zwangsmitgliedschaft). Aufgaben sind Interessenvertretung und Wahrung der inneren Ordnung des Berufsstandes.
Vgl. auch Handwerksinnung, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer (IHK).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon