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berufsständische Vereinigung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen kraft Gesetzes Angehörige bestimmter Berufe Mitglied sind (Zwangsmitgliedschaft). Aufgaben sind Interessenvertretung und Wahrung der inneren Ordnung des Berufsstandes.

    Vgl. auch Handwerksinnung, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer (IHK).

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