berufsständische Versorgungswerke
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eigenständiges, öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem der freien Berufe. Erfasst sind v.a. die Angehörigen der kammerfähigen Berufe, etwa Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Die berufsständischen Versorgungswerke beruhen auf landesgesetzlichen Ermächtigungen. Die Rechtsformen der berufsständischen Versorgungswerke sind unterschiedlich, als rechtsfähige Anstalten oder Körperschaften öffentlichen Rechts oder als unselbstständige Sondervermögen der Kammern. Es besteht grundsätzlich Pflichtmitgliedschaft der Kammermitglieder mit Beitragspflicht, deren Höhe unterschiedlich etwa an einen Prozentsatz der Einkünfte oder die Höchstbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpft.
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