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Revision von beschränkte persönliche Dienstbarkeit vom 28.02.2013 - 15:00
beschränkte persönliche Dienstbarkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person zustehendes, grundsätzlich nicht übertragbares dingliches Recht zur beschränkten unmittelbaren Nutzung eines Grundstücks; z.B. Eintragung eines dinglichen Wohnrechts, Eintragungen zugunsten von Energieversorgungsunternehmen, Wasserversorgungsbetrieben (§§ 1090 ff. BGB).
Anders: Dauerwohnrecht, Wohnungseigentum.
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