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Revision von besondere Veranlagung vom 13.07.2009 - 11:45
besondere Veranlagung
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Form, die im Jahre der Eheschließung bei der Veranlagung vom Ehegatten gewählt werden kann (§ 26c EStG). Die Ehegatten werden dabei steuerlich so behandelt, als ob sie unverheiratet wären.
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