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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    liegt vor, wenn ein Unternehmer im eigenen Namen eine sonstige Leistung beschafft, diese Leistung aber für einen nicht genannten Auftraggeber bestimmt ist (also ein Fall des Kommissionsgeschäfts mit Dienstleistungen, und zwar Einkaufskommission). Der Fall wird so behandelt, als hätte der Unternehmer die Leistung für sich selbst bezogen und anschließend eine Leistung der gleichen Art an seinen Auftraggeber erbracht (§ 3 XI UStG).

    Vgl. Kommissionsgeschäft über sonstige Leistungen; Leistungskommission.

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