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Bestätigungsschreiben
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Auftragsbestätigung. 1. Begriff: Im Handelsverkehr ist das Bestätigungsschreiben die übliche Form der nachträglichen schriftlichen Festlegung des Vertragsinhalts, der zuvor mündlich, telefonisch oder telegrafisch abgeschlossenen wurde. Als Bestätigungsschreiben wird oft auch die schriftliche Annahme eines Vertragsangebots nach vorhergegangenen Vertragsverhandlungen bezeichnet.
2. Unter Kaufleuten gilt die Nichtbeantwortung eines Bestätigungsschreibens als Einverständnis mit dem im Bestätigungsschreiben niedergelegten Vertragsinhalt, selbst wenn dieser von den mündlichen Vereinbarungen abweicht, es sei denn, dass der Absender wegen des von dem vorher Abgesprochenen weit abweichenden Inhalts mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen darf.
3. Etwaiger Widerspruch muss unverzüglich erfolgen. Bestätigungsschreiben sind daher stets sorgfältig vom Empfänger zu prüfen. Kreuzen sich zwei einander widersprechende Bestätigungsschreiben, so braucht keine Seite zu widersprechen.
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