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Betriebsbeauftragter für Umweltschutz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gesetzlich geforderter Funktionsträger für Immissionsschutz (BImSchG), für Gewässerschutz (Wasserhaushaltgesetz) und für Abfall (Abfallgesetz) in bestimmten Unternehmen mit Rechten und Pflichten im Interesse des Umweltschutzes. Schriftliche Bestellung durch den Anlagenbetreiber; Anzeigepflicht der Bestellung bei der zuständigen Behörde.

    Aufgaben: Eintreten für Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse; Überwachung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes; Eintreten für Entwicklung und Einführung zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls; ordnungsgemäße und schadlose Verwertung im Betrieb entstehender Rückstände; ordnungsgemäße Entsorgung von Rückständen; Aufklärung der Betriebsangehörigen über vom Betrieb verursachte Umweltbelastungen. Vor entsprechenden Investitionsentscheidungen müssen von den Betriebsbeauftragten für Umweltschutz Stellungnahmen eingeholt werden. Betriebsbeauftragte für Umweltschutz haben Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung und sind durch Benachteiligungsverbot geschützt.

    Neue Bereiche: Sicherheitsbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter, Störfallbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter, Energiebeauftragter.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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