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betriebsfremder Ertrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ertrag, der nicht aus Betriebsleistungen stammt, sondern aus sonstiger Betätigung der Unternehmung. Betriebsfremder Ertrag ist in der Kostenrechnung ein Teil des neutralen Ertrages, der nicht in die betriebliche Leistungsrechnung zu übernehmen ist (vgl. die Abgrenzung im Industriekontenrahmen über die Kontengruppen 90, 91). In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden betriebsfremde Erträge, wenn sie die gewöhnliche Geschäftstätigkeit betreffen, als sonstiger betrieblicher Ertrag, sonst als außerordentlicher Ertrag ausgewiesen.
Beispiele: Erträge aus Verpachtung eines Fabrikgrundstücks, das nicht für die Produktion des eigenen Unternehmens verwendet wird (sonstige betriebliche Erträge); Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer nicht dem eigentlichen Betriebszweck dienenden Beteiligung (außerordentliche Erträge).
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