Betriebsgefahr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Straßenverkehr alle der Natur des Kraftfahrzeugs entspringenden Umstände, die bei dem Betrieb des betreffenden Fahrzeuges unter den gegebenen Umständen Gefahren für die beteiligten Personen oder Güter mit sich bringen: Die dem Verkehrsmittel latent innewohnende Gefährlichkeit. Für die aus der Betriebsgefahr entstehenden Schäden haftet der Halter auch ohne Verschulden im Rahmen der sog. Gefährdungshaftung (Kraftfahrzeughaftung).
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