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Betriebsgefahr
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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im Straßenverkehr alle der Natur des Kraftfahrzeugs entspringenden Umstände, die bei dem Betrieb des betreffenden Fahrzeuges unter den gegebenen Umständen Gefahren für die beteiligten Personen oder Güter mit sich bringen: Die dem Verkehrsmittel latent innewohnende Gefährlichkeit. Für die aus der B. entstehenden Schäden haftet der Halter auch ohne Verschulden im Rahmen der sog. Gefährdungshaftung (Kraftfahrzeughaftung).
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