Betriebsgemeinkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Vollkostenrechnung für die Zusammenfassung sämtlicher im Einkaufs- und Fertigungsbereich anfallenden Kostenträgergemeinkosten (Gemeinkosten). Da mit einer solchen Zusammenfassung die Abbildungsgenauigkeit der Kostenrechnung vermindert wird, findet man Betriebsgemeinkosten i.d.R. nur in kleinen Betrieben.
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