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Betriebshaftpflichtversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff:
    2. Merkmale:
    3. Abgrenzung

    Begriff:

    Versicherungsdeckung von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, verursacht durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens.

    Merkmale:

    Versicherungsnehmer sind Gewerbetreibende, Industrieunternehmen, Freiberufler und Handwerker. Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst die Freistellung des Unternehmens von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie die Prüfung der Anspruchsgrundlage bzw. die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Versichert sind neben dem Unternehmen und dessen gesetzlichen Vertretern alle Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.

    Abgrenzung

    Ansprüche, die nicht im betrieblichen Umfeld, sondern im privaten Bereich entstehen, sind nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung, aber ggf. durch eine  Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

     

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