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Revision von Betriebsimmobilie vom 27.07.2012 - 11:38

Betriebsimmobilie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betriebsimmobilien sind betrieblich genutzte bebaute und unbebaute Grundstücke, die ähnlich einem Produktionsmittel dem Geschäftszweck dienen und vom Unternehmer/ Unternehmen ganz oder überwiegend (zu mehr als zwei Drittel des jährlichen Mietwertes) selbst genutzt werden.

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