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Betriebskindergarten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich einen Betriebskindergarten zur Verfügung, so liegt darin ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer, der zum Arbeitslohn hinzugezählt werden müsste. Jedoch ist die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Betriebskindergärten oder ähnlichen Einrichtungen durch gesetzliche Sonderregelung steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG).
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