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Betriebsmittel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Betriebswirtschaftslehre:

    Materielle Güter, die neben anderen Elementarfaktoren (menschliche Arbeitsleistung und Werkstoffe) zur Produktion erforderlich sind und im Zeitablauf ihr Leistungspotenzial an die Produkte abgeben, z.B. Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Einrichtungen (Potenzialfunktionen). Entspricht dem volkswirtschaftlichen Begriff der Produktionsmittel.

    Leistungsfähigkeit der Betriebsmittel ist abhängig:
    (1) von Modernität, Abnutzungsgrad und Betriebsfähigkeit,
    (2) vom Grad ihrer Eignung für die spezielle Produktion.

    II. Steuerrecht:

    Unterschieden werden bei der Einheitsbewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 33 BewG:
    (1) Stehende Betriebsmittel: Anlagegegenstände;
    (2) umlaufende Betriebsmittel: Verbrauchsgüter. Sämtliche Betriebsmittel sind im Normalfall mit der Ermittlung des Ertragswerts nach dem vergleichenden Verfahren (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Wirtschaftswert) abgegolten.

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