Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von betriebsnotwendiges Kapital vom 14.02.2018 - 17:46

betriebsnotwendiges Kapital

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    betriebsbedingtes Kapital; Es bezeichnet das im Unternehmen eingesetzte Kapital (Fremd- und Eigenkapital), soweit es zur Erfüllung des Betriebszweckes notwendig ist (Betriebsnotwendigkeit).

    Ermittlung: Das betriebsnotwendige Kapital wird ermittelt, indem vom betriebsnotwendigen Vermögen das Abzugskapital abgesetzt wird: a) zinsfrei zur Verfügung gestellte Kapitalbeträge (Verbindlichkeiten aus Warenlieferung und Leistungen sowie aus Anzahlungen), b) betriebsfremd eingesetztes Kapital (entsprechend den kapitalisierten Zinseinnahmen). Die Ermittlung ist Voraussetzung für die Errechnung kalkulatorischer Zinsen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com