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Revision von Betriebspachtvertrag vom 19.02.2018 - 16:55
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Betriebspachtvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Konzernrechts: Unternehmensvertrag, durch den eine Aktiengesellschaft den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen verpachtet (§ 292 I Nr. 3 AktG).
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