Betriebspflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemeinwirtschaftliche Auflage im Verkehrssektor (Gemeinwirtschaftlichkeit). Soweit die Verkehrsunternehmen der Betriebspflicht unterliegen (v.a. im Linienverkehr), sind sie gehalten, ihre Anlagen quantitativ und qualitativ ausreichend zu bemessen und nicht ohne Zustimmung der Genehmigungsbehörde abzubauen.
Betriebspflicht gilt für die Deutsche Bahn AG (DB), für Teile des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs sowie des Fluglinienverkehrs.
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Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
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