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Beugemittel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verwaltungsakt, Zwangsmittel zur Durchsetzung von Verfügungen. Beugemittel sind Ersatzvornahme, Zwangsgeld, unmittelbarer Zwang und - teilweise - Ersatzzwangshaft (Einzelheiten in §§ 6, 9,16 VerwVollstrG des Bundes).

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