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Bewährungsaufstieg

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einreihung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in eine höhere Vergütungsgruppe, wenn diese in der bisherigen Vergütungsgruppe eine bestimmte Zeit (Bewährungsfrist) zurückgelegt haben. Bewährungsaufstiege sind in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nicht mehr vorgesehen. Übergangsregelungen bestehen für vorhandene Beschäftigte

    Vgl. auch TVöD, TV-L, TVG, Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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