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Bewährungsaufstieg

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einreihung der Angestellten des öffentlichen Dienstes in eine höhere Vergütungsgruppe, wenn diese in der bisherigen Vergütungsgruppe eine bestimmte Zeit (Bewährungsfrist) zurückgelegt haben.

    Vgl. auch TVöD, TV-L, TVG, Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT).

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