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Revision von Beweis vom 07.04.2010 - 10:18

Beweis

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    Mittel, dem Richter durch Beweismittel im Beweisverfahren die Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache oder Behauptung zu verschaffen; keine absolute Gewissheit erforderlich, sondern nur ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass bei einem vernünftigen und lebenserfahrenen Menschen jeder Zweifel schweigt.

    Geringere Anforderung, soweit Glaubhaftmachung zulässig.

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