Bewertungsrichtlinien
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In Deutschland sind die Bewertungsverfahren durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen festgelegt. Neben dem Baugesetzbuch (BauGB), dem Bewertungsgesetz (BewG), dem Bausparkassengesetz, dem Pfandbriefgesetz und der Beleihungswertvermittlungsverordnung (BelWertV) ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021, in Kraft getreten am 1.1.2022 maßgebend.
Mit Inkrafttreten der ImmoWertV sind die Bodenrichtwerttlinie, die Sachwertrichtlinie, die Vergleichswertrichtlinie und die Ertragswertrichtlinie gegenstandlos geworden.
Bücher
Keller, H.:Praxishandbuch Baufinanhzierung für Wohneigentümer
Wiesbaden, 2013
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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