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Bietungsgarantie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Form einer Bankgarantie, die den Garantienehmer vor den finanziellen Folgen des Risikos schützt, dass der Anbieter (Garantieauftraggeber)

    je nach Garantietext


    (1) bei Erteilung des Zuschlags die Übernahme des Auftrags ablehnt und/oder
    (2) sich nach Annahme des Auftrags weigert oder nicht in der Lage ist, eine geforderte/vereinbarte Liefergarantie, Leistungsgarantie oder Vertragserfüllungsgarantie zu erbringen. Auch als Offertgarantie, Angebotsgarantie, Bid Bond, Tender Guarantee bezeichnet. – 2. Bietungsgarantien bei öffentlichen Ausschreibungen: Ausschreibung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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