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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Die rechtsverbindliche Anerkennung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) durch den Bundesrat erfolgte Anfang 2009.

    2. Inhalt: Die Änderungen fokussieren sich primär auf die Stärkung der Informationsfunktion der handelsrechtlichen Rechnungslegung sowie insbesondere für mittelständische Unternehmen auf die Schaffung einer dauerhaften und kostengünstigeren Alternative zu den IFRS. Die Ausschüttungsbemessung und Maßgeblichkeit der HGB-Abschlüsse für die Besteuerung bleiben als zentrale Funktionen der HGB-Rechnungslegung bestehen.

     

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