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Bilanzstatistik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Betriebswirtschaftliche Statistik:

    Statistische Analyse von Bilanzen, bezogen auf a) eine einzelne Bilanz (Zustandsbild einer Unternehmung zu einem bestimmten Zeitpunkt), b) mehrere zeitlich folgende Bilanzen einer Unternehmung (Entwicklung) und c) mehrere zeitpunktgleiche Bilanzen verschiedener Unternehmungen (Bilanzvergleich, Betriebsvergleich). Bei der Bilanzstatistik interessieren bes. die Vermögens- (Aktivseite) und Kapitalstrukturstatistik (Passivseite), ferner die Finanzierungsart, die Liquiditätsgrade etc.

    II. Amtliche Statistik:

    Jährliche Auswertung der Jahresabschlüsse von Unternehmen und Konzernen, die aufgrund des Aktiengesetzes bzw. des Publizitätsgesetzes zur Veröffentlichung ihrer Jahresrechnung verpflichtet sind. Daneben erfasst die Statistik der Finanzen der öffentlichen Wirtschaftsunternehmen und der Zweckverbände mit wirtschaftlichen Aufgaben die Jahresabschlüsse dieser Institutionen in den Bereichen Versorgung und Verkehr sowie Entsorgung. Aussetzung der Statistik für die Jahre 1994 und 1995 im Rahmen von Einsparmaßnahmen, ab dem Jahr 1996 Einstellung gemäß Verordnung zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften vom 20.11.1996 (BGBl I 1804).

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