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binäre Abstimmungsverfahren
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Regeln, bei denen die Gruppenpräferenzen über einer Menge von Alternativen aus paarweisen Vergleichen gewonnen werden.
2. Neue Politische Ökonomie: Unter allen Regeln zur Auswahl zwischen zwei Alternativen ragt die einfache Mehrheitsregel in zweierlei Hinsicht heraus:
(1) Sie erfüllt als Einzige eine Reihe weithin geteilter Normen demokratischen Vorgehens (Anonymität, Neutralität, positive Reaktion und eine abgeschwächte Form der Universalitätsbedingung aus dem Arrow-Paradoxon).
(2) Aus der Perspektive eines repräsentativen Teilnehmers auf der Ebene der Verfassungsberatung, der hinter dem Rawlsschen Schleier der Unwissenheit über die eigenen zukünftigen Interessen verschiedene Abstimmungsregeln beurteilt, minimiert sie unter bestimmten einschränkenden Voraussetzungen den Erwartungswert der Nachteile des Überstimmtwerdens (Rae-Taylor-Theorem). Unter allgemeineren Voraussetzungen können auch andere Quorumregeln (qualifizierte Mehrheitsregeln) kostenminimierend sein.
Probleme ergeben sich dagegen, wenn es mehr als zwei Alternativen gibt und die paarweisen Vergleiche in einem Meta-Abstimmungsverfahren zu einer Auswahl aus der gesamten Alternativenmenge aggregiert werden sollen:
(1) Tritt hierbei das Condorcet-Paradoxon auf, so droht eine endlose Folge von Wahlgängen, die nur dadurch vermieden werden kann, dass jede Alternative nur einmal in das Abstimmungsverfahren eingebracht werden darf und unterlegene Alternativen ein für alle Mal ausscheiden. Dadurch hängt das Endergebnis jedoch von der Reihenfolge der Abstimmung ab, wodurch der Geschäftsordnung eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.
(2) Ein weiterer Nachteil der Mehrheitsregel wird in der Gefahr der Ausbeutung und Unterdrückung der Minderheit gesehen. Hat die Minderheit intensivere Präferenzen als die Mehrheit, so kann es dadurch insgesamt zu Wohlfahrtsverlusten kommen. Stimmt ein Gremium jedoch regelmäßig über verschiedene Angelegenheiten ab, so lassen sich Präferenzintensitäten durch Vereinbarungen über ein Logrolling ausdrücken und diese Wohlfahrtsverluste vermindern.
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