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BIZ

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Bank for International Settlement (BIS); am 17.5.1930 zur Abwicklung deutscher Reparationszahlungen im Rahmen des Young-Planes gegründetes zwischenstaatliches Institut mit Sitz in Basel mit der Rechtsform der AG.

    2. Ziele und Aufgaben: Förderung der Zusammenarbeit der Notenbanken, Erleichterung internationaler Finanzoperationen, Übernahme von Treuhandschaften oder Bevollmächtigungen bei internationalen Finanzabkommen, Zentrum für Währungs- und Wirtschaftsforschung. Als Agentin der OEEC führte sie die Verrechnungen der Forderungen und Verpflichtungen und den Ausgleich der Salden in Gold oder Dollar innerhalb der Europäischen Zahlungsunion (EZU; OEEC) durch. In letzter Zeit hat die BIZ als Forum für den Erfahrungsaustausch nationaler Zentralbanken einen wichtigen Beitrag zur Reform des internationalen Finanzsystems geleistet. Als Teil der Neuen Weltfinanzarchitektur wurde an der BIZ das Forum für Finanzmarktstabilität (FSF) eingerichtet. Der Baseler Ausschuss dient insbesondere der Weiterentwicklung der Bankenaufsicht.

    3. Die Geschäftsführung obliegt dem Verwaltungsrat, der aus den Zentralbankpräsidenten verschiedener Staaten besteht.

    4. Bedeutung: Die BIZ gilt als Zentralbank der Zentralbanken. Sie bietet Zentralbanken ein breites Spektrum an speziellen Finanzdienstleistungen zur Verwaltung ihrer Devisenreserven. Aufgrund zunehmender Interdependenz der internationalen Finanzmärkte wird die BIZ als informelles Kooperations- und Koordinationsgremium von den beteiligten Zentralbanken genutzt. Zur Stabilisierung internationaler Finanzmärkte wurden vom Committee on Banking Supervision and Regulatory Practices mit dem Baseler Konkordat und dem Baseler Akkord Abkommen ausgearbeitet. Entsprechend dem Baseler Konkordat überwachen die Zentralbanken die Geschäftstätigkeit der Banken ihres Zuständigkeitsbereichs, wobei eine gegenseitige Informationspflicht besteht. Der Baseler Akkord standardisiert die Mindestkapitalausstattung international tätiger Banken der G 10. Derzeit erarbeitet der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht neue Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung von Bankgeschäften, die bereits unter dem Begriff "Basel III" Gegenstand zahlreicher Diskussion sind und insbesondere unter den Eindrücken der Finanzmarktkrise 2007 bis 2009 entstanden sind.

    Veröffentlichungen: Annual Reports (dt., engl., franz., ital.), wissenschaftliche Working Paper und Fachaufsätze sowie allg. Wirtschaftsanalysen.–
    Vgl. auch Basel II.

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