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Bologna-Prozess

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Im Juni 1999 wurde in der italienischen Stadt Bologna von den Bildungsministern 29 europäischer Staaten eine Erklärung unterzeichnet, die eine Angleichung der nationalen Hochschulsysteme vorsieht.

    2. Inhalte der Vereinbarung: Aufbau vergleichbarer Studiengänge und -abschlüsse und eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (Bachelor und Master), die Einführung eines "Diploma Supplement" mit Informationen über den Studienablauf, die Modularisierung des Studiums und die Einführung eines Leistungspunktesystems (ECTS) sowie eine kontinuierliche Qualitätssicherung der Hochschulausbildung, (u.a. durch Akkreditierung der Studiengänge).

    In diesem bis 2010 andauernden Prozess soll ein gemeinsamer europäischer Hochschulbereich der 46 Bologna-Mitgliedsstaaten geschaffen und somit der Mobilitätsgrad in diesem Umfeld gesteigert werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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