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Bretton-Woods-Abkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    am 23.7.1944 in Bretton Woods (New Hampshire, USA) von 44 Ländern geschlossene Verträge über die Errichtung des Weltwährungsfonds (Internationaler Währungsfonds, IWF) und der Weltbank (International Bank for Reconstruction und Development, IBRD), 1946 in Kraft getreten. Die UdSSR hatte die Verträge unterzeichnet, aber nicht ratifiziert; die Bundesrepublik Deutschland trat ihnen am 14.8.1952 bei.

    Ziele: Umfassende Neuordnung der Weltwirtschaft nach dem aus der Weltwirtschaftskrise und dem Zweiten Weltkrieg folgenden handelspolitischen Chaos durch Ordnung und Stabilisierung des internationalen Zahlungsverkehrs und Aufbau eines neuen Weltwährungssystems zusammen mit der Havanna-Charta und in enger Zusammenarbeit mit den Sonderorganisationen der UN.

    Hauptelemente dieses Weltwährungssystems: feste Wechselkurse, autonome Wirtschaftspolitik der Mitgliedsländer sowie das Bestreben um Verwirklichung der vollen Konvertibilität.

    Entwicklung: Bis etwa 1973 (Übergang zu flexiblen Wechselkursen durch wichtige Welthandelsländer) konnten die internationalen monetären Beziehungen nach dem Bretton-Woods-Abkommen abgewickelt werden. Danach weit gehende Modifizierung dieses Abkommens in Novellierungen (amendments). Die Aufgabe wesentlicher Elemente des Bretton-Woods-Abkommens, v.a. des Systems fester Wechselkurse, wird zurückgeführt auf die damalige Schwäche des Dollars als Leitwährung, die Aufkündigung der Bereitschaft der USA, den Dollar jederzeit in Gold umzutauschen, sowie fundamentale Zahlungsbilanzungleichgewichte wichtiger Handelsnationen.

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