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Bruttobetrieb
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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reiner Regiebetrieb; wirtschaftlich, technisch und sozial abgrenzbare Verwaltungseinheit, deren gesamte Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) getrennt und in voller Höhe im Trägerhaushalt ausgewiesen werden. Ein eigenes Vermögen sowie eine eigene Kasse bestehen nicht, sodass strittig ist, inwieweit der Regiebetrieb als Bruttobetrieb zu den öffentlichen Unternehmen zu rechnen ist. Die enge finanzielle Verflechtung von Regiebetrieb und Trägerhaushalt erschwert eine wirtschaftliche Betriebsführung. Demgegenüber wirft die Instrumentalisierung des Regiebetriebes zur Erfüllung öffentlicher Ziele aufgrund der organisatorischen und personellen Anbindung an den Träger keine Schwierigkeiten auf. Gesonderte Rechtsvorschriften zur Führung von Bruttobetrieben bestehen nicht. Mögliche Beispiele für einen Regiebetrieb sind Friedhöfe, Bauhöfe, Museen und Schwimmbäder
Gegensatz: Eigenbetrieb.
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