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Bruttoverdienst

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    das in der Lohnstatistik erfasste Arbeitsentgelt, das - bezogen auf die Anzahl geleisteter Wochenarbeitsstunden bzw. bezahlter Wochenstunden - in der amtlichen Statistik als Maßgröße für die Einkommensentwicklung von Industriearbeitern und Angestellten gilt. Zum Bruttoverdienst zählen alle Beträge, die den Arbeitern regelmäßig gezahlt werden und der Arbeitstätigkeit zuzuschreiben sind, also der Lohn und Zulagen oder Zuschläge, nicht jedoch einmalige Zahlungen, die Arbeitgeberanteile an den Beiträgen zur Sozialversicherung, das gesetzliche Kindergeld und Entschädigungsprämien.

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