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Buchgrundschuld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundschuld, bei der die Erteilung eines Grundschuldbriefes vertraglich ausgeschlossen ist, die also lediglich ins Grundbuch eingetragen wird.

    Gegensatz: Briefgrundschuld.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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