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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abkommen über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren vom 28.4.1977, transformiert für die Bundesrepublik Deutschland durch Zustimmungsgesetz vom 20.1.1981 (BGBl. 1980 II 1104), in Kraft seit 24.5.1984 (BGBl. 1984 II 679). Wesentlicher Gegenstand ist die Anerkennung einer Hinterlegung bei einer nationalen Hinterlegungsstelle für Mikroorganismen und das Verfahren für die Abgabe von Proben durch die Hinterlegungsstelle. Anerkannte Hinterlegungsstellen werden fortlaufend im ABl. EPA mitgeteilt.

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