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Bürgerversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vorschlag zur Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als im gegenwärtigen System sollen in die weiterhin einkommensabhängige Beitragspflicht alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (d.h. auch Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Selbständige, Beamte etc.), und alle Einkommensarten (neben den Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und alle Kapitaleinkünfte) einbezogen werden. Die Meinungen gehen darüber auseinander, ob der lohnbezogene Anteil des Beitrags weiterhin zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden soll.

    Vgl. auch Rürup-Kommission, Kopfpauschale.

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